Prüfungsangelegenheiten

Termine, Fristen, An- und Abmeldungen sowie Anerkennungen von Prüfungsleistungen im Einzelnen

Prüfungsordnung

In der „Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Bachelorstudiengang Architektur und Stadtplanung“ sind alle Formalien, die den Studiengang betreffen, geregelt. Allen Studierenden wird dringend empfohlen, gleich zu Beginn des Studiums die Prüfungsordnung aufmerksam durchzulesen.

 

Regularien zu Prüfungsangelegenheiten

Wenn Sie den Studiengang wechseln oder bereits ein abgeschlossenes Studium aus dem In- oder Ausland haben und wissen möchten, was Sie sich anrechnen lassen können, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss der Fakultät

Studierende müssen jedes Semester alle Prüfungsleistungen, die Sie erbringen wollen, anmelden. Was angemeldet wird, geben die Professoren in den Vorlesungen bekannt, Eine Übersicht gibt der Aushang vor den Räumlichkeiten des Prüfungsausschusses. Die Prüfungsnummern können Sie dem Koordinationsplan für das jeweilige Semester entnehmen.

Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zu einer Modulprüfung sind in § 9 der Prüfungsordnung geregelt. Nur wer laut Prüfungsordnung zulassungsberechtigt ist, kann sich innerhalb der vom Prüfungsamt bekannt gegebenen Anmeldefrist zu einer Modulprüfung anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über C@mpus. Eine Anleitung für Studierende zur Prüfungsanmeldung findet sich in in C@mpus.

Studierende im Fachstudium (5. bis 6. Semester) finden weitere Informationen und aktuelle Termine im jeweiligen Lehrangebot.

Die Termine zur Prüfungsanmeldung sind für alle Fakultäten der Universität Stuttgart gleich und werden von dem Prüfungsamt der Universität Stuttgart bekannt gegeben. Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen über C@MPUS während des Prüfungsanmeldezeitraums angemeldet werden. 

 

Der Prüfungsanspruch für den Bachelorstudiengang Architektur und Stadtplanung erlischt in der Regel, wenn die Bachelorprüfung nicht innerhalb von 10 Fachsemestern abgelegt wird. Ausnahmen regelt die Prüfungsordnung.

Die Bachelorarbeit ist im Prüfungsanmeldezeitraum anzumelden. Laden Sie dazu die entsprechenden Anmeldeformulare im C@mpus herunter. Auf den Anmeldeformularen sind das Thema der Bachelorarbeit, die Prüfungstermine sowie die Namen des Erst- und des Zweitprüfers einzutragen. Außerdem ist die Unterschrift des/der Erstprüfer*in erforderlich. Das eine Anmeldeformular ist beim Prüfungsausschuss der Fakultät einzureichen. Das andere Anmeldeformular kann per Kontaktformular ( student.uni-stuttgart.de/kontakt/ ), oder persönlich eingereicht werden. Dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, mit der die Anmeldung der Bachelorarbeit abgeschlossen ist. Außerdem erhalten Sie dort ein weiteres Formular für das Bachelorzeugnis. Falls Zusatzseminare absolviert wurden, so ist das auf dem Zeugnisantrag anzugeben, damit die Module auch im Zeugnis aufgeführt werden können.

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung (PL) ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Sind keine Prüfungstermine festgesetzt, so gilt als Prüfungstermin das Semesterende (d. h. im WS der 31.03. und im SS der 30.09.). Bei Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Begründung notwendig. Bei lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind, muss grundsätzlich eine Begründung erfolgen.

Bei Abmeldungen nutzen Sie die Möglichkeiten unter C@mpus und folgen Sie den Angeben unter "Rücktritt von Prüfungen auf den Seiten der Prüfungsorganisation.

Beim Versäumen eines Rücktrittes verbucht das Prüfungsamt eine „Fünf“.

Informationen zum Wiederholen von Prüfungsleistungen entnehmen Sie bitte § 19 der Prüfungsordnung.

Finde Informationen zu Arbeitsplatzvergabe, Lehrangebot, Stunden- und Prüfungsplan hier

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