Die Fakultät Architektur und Stadtplanung biete die Möglichkeit zu ingenieurwissenschaftlichen (Dr.-Ing.) und, abhängig von der betreuenden Person, geisteswissenschaftlichen (Dr.-Phil.) Promotionen.
In kaum einem anderen Studienfach ist das thematische Spektrum der Dissertationsthemen so breit wie in der Architektur und Stadtplanung. Die große Vielfalt der Institute bildet sich auch in der fachlichen und methodischen Breite der Forschung an unserer Fakultät ab. Es gibt ingenieurswissenschaftliche Dissertationen, in denen experimentell bauphysikalische und baukonstruktive Fragen bearbeitet werden, bau- und kunstgeschichtliche Dissertationen, die sich mit historischen Bauten, Baustilen, Bautechniken oder Baumeistern oder mit Fragen des Denkmalschutzes befassen, und es gibt Dissertationen, die architektur- und planungstheoretische, architektursoziologische, bauökonomische, bau-, stadt- und landschaftsökologische, entwurfs- und planungsmethodische, gebäudekundliche sowie stadt- und landschaftsplanerische Themen behandeln.
Für die Promotion an der Fakultät sollte man zunächst mit einem Mitglied der Fakultät Kontakt aufnehmen, welches berechtigt ist, Promotionen zu betreuen (Professor*innen und Nachwuchsgruppenleiter*innen) und eine möglichst hohe fachliche Nähe zum inhaltlichen Schwerpunkt der geplanten Arbeit aufweist.
Die formelle Annahme als Doktorand*in muss man erst bei GRADUS, und dann beim Promotionsausschuss der Fakultät beantragen. GRADUS ist für die Vorprüfungen von allen Promotionsvorhaben an der Universität Stuttgart verantwortlich.
Wichtige Formulare von GRADUS zur Promotion, inklusive der aktuellen Promotionsordnung, finden Sie hier.
Eine Handreichung über die Aufnahme zur Promotion an der Fakultät finden Sie hier in Kürze als pdf zum Download.
Voraussetzung für die Promotion sind ein Master oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Für Absolvent*innen von Fachhochschulen, Berufsakademien und Dualen Hochschulen sowie ausländischer Hochschulen gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen, die in der Promotionsordnung geregelt sind.
Der Promotionsausschuss findet direkt vor jedem Fakultätsrat statt. Die aktuellen Termine entnehmen Sie den Gremienterminen der Universität Stuttgart.
Es besteht die Möglichkeit, an der Fakultät Architektur und Stadtplanung zu habilitieren.
Der Ablauf des Habilitationsverfahrens ist in der aktuellen Habilitationsordnung der Universität Stuttgart vom 6. September 2006 und durch Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der Universität Stuttgart vom 1. März 2010 geregelt. Die Beilage der Fakultät 1 Architektur und Stadtplanung beschreibt konkret die Anforderungen für die Annahme einer Habilitation an unserer Fakultät.
Die Ankündigung der Habilitationsabsicht sowie das Habilitationsgesuch werden im Habilitationsausschuss der Fakultät behandelt. Dieser tagt nur bei Bedarf. In der Regel finden die Sitzungen am gleichen Tag wie die Sitzungen des Großen Fakultätsrates und des Promotionsausschusses statt.