Organisation

Organisation der Promotionsanträge

An der Fakultät Architektur und Stadtplanung gibt es die Möglichkeit, zum Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) zu promovieren. Promovierte Architekt*innen und Stadtplaner*innen sind eher die Ausnahme, denn der Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation durch Promotion – anders als in vielen anderen Studienfächern – gehört nicht zur Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufskarriere als Architekt*in oder Stadtplaner*in.

In kaum einem anderen Studienfach ist das thematische Spektrum der Dissertationsthemen so breit wie in der Architektur und Stadtplanung. Die große Vielfalt der Institute bildet sich auch in der fachlichen und methodischen Breite der Forschung an unserer Fakultät ab. Es gibt ingenieurswissenschaftliche Dissertationen, in denen experimentell bauphysikalische und baukonstruktive Fragen bearbeitet werden, bau- und kunstgeschichtliche Dissertationen, die sich mit historischen Bauten, Baustilen, Bautechniken oder Baumeistern oder mit Fragen des Denkmalschutzes befassen, und es gibt Dissertationen, die architektur- und planungstheoretische, architektursoziologische, bauökonomische, bau-, stadt- und landschaftsökologische, entwurfs- und planungsmethodische, gebäudekundliche sowie stadt- und landschaftsplanerische Themen behandeln.

Das Promotionsverfahren ist in der aktuellen Promotionsordnung der Universität Stuttgart geregelt. An unserer Fakultät kann auch promovieren, wer einen anderen Hochschulabschluss als in „Architektur und Stadtplanung“ hat, solange sein Thema einen Bezug zum Fach hat und die Arbeit von einem/einer  Hochschullehrer*in unserer Fakultät betreut wird. So haben hier schon Bauingenieur*innen, Geograph*innen, Kunsthistoriker*innen oder Biolog*innen promoviert. Ausländische Bewerber*innen müssen zuvor den Nachweis erbringen, dass der Hochschulabschluss ihres Heimatland als äquivalent zu einem deutschen Universitätsabschluss bewertet wird.

Wer promovieren möchte, wende sich mit dem Thema seiner Wahl an einen Hochschullehrer*in, mit einer möglichst hohen fachlichen Nähe zum inhaltlichen Schwerpunkt der geplanten Arbeit. Im Dialog verständigt er oder sie sich mit seinem/seiner künftigen Betreuer*in auf das endgültige Promotionsthema und stellt in der Fakultät einen Antrag auf Anerkennung als Promovend*in. Über Promotionsangelegenheiten entscheidet der Promotionsausschuss.

Bisher gibt es an unserer Fakultät nur Individualpromotionen. Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen sind bisher noch nicht eingerichtet. Manche Institute führen regelmäßig Doktorand*innenkolloquien durch, auf denen die Promovenden den Stand ihrer Arbeit zur Diskussion stellen. Seit 2004 gibt es das institutsübergreifende Doktorand*innenkolloquium Stadt für Promovend*innen, deren Dissertationsthema Bezug zu Stadtentwicklung und zum Stadtplanung hat. Beteiligt sind das Städtebau-Institut, das Institut für Wohnen und Entwerfen, das Institut für Architekturgeschichte und das Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung (Fakultät 2).

 

Sekretariat Promotionsausschuss

Keplerstr. 11, 70174 Stuttgart, K1 - 1. OG, Raum 1.23

Zum Seitenanfang