Master

Übersicht aller angebotenen Masterstudiengängen (M.Sc) an der Fakultät Architektur und Stadtplanung

Ziel des Studiums der Architektur und Stadtplanung ist der Masterabschluss, mit dem i.d.R. die Kammerfähigkeit erlangt wird. Sie ist Voraussetzung für eine Berufstätigkeit als Freie Architektin/Freier Architekt. Weiterhin kann auf den Masterabschluss die Aufnahme eines Promotionsstudiums folgen.

Die Institute der Fakultät für Architektur und Stadtplanung mit ihrem weiten Spektrum an fachlicher Kompetenz eröffnen den Studierenden die Arbeit an einem breiten Themenkanon. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Rahmenbedingungen sind ein wesentliches Moment des Masterstudiums. Die Studierenden schließen mit einer eigenständig erarbeiteten Masterabschlussarbeit ab, mit der sie nachweisen, dass sie in einem kreativen Entwurfsprozess in der Lage sind, komplexe Fragestellungen zu formulieren, eigenständige Antworten zu finden und auf vernetzte Anforderungen sensibel zu reagieren.

Die Fakultät bietet einen konsekutiven 4-semestrigen "Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung" sowie zwei internationale und zwei berufsbegleitende Masterstudiengänge an:


Für Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2013. Für Studierende, die ihr Masterstudium nach dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2017.
Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich vor allem im Studienverlauf. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an unser Prüfungsamt.

 

Studienberatung/ Mastersprechstunde

Keplerstr. 11, 70176 Stuttgart

Zum Seitenanfang