Master

Informationen zum Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung (PO17)

Architektur und Stadtplanung (Prüfungsordnung 2017)

Ziel des Studiums der Architektur und Stadtplanung ist in der Regel der Masterabschluss, mit dem i.R. die Kammerfähigkeit erlangt wird. Sie ist Voraussetzung für eine Berufstätigkeit als Freie Architektin/Freier Architekt.

Die Fakultät bietet einen integrierten 4-semestrigen Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung an. Besonderer Wert wird auf einen weiten Bildungshorizont des Architekten und Stadtplaners und auf die Möglichkeit zur fachlichen Vertiefung gelegt, um den Absolventen eine hohe berufliche Flexibilität zu ermöglichen.

Die Institutsstruktur der Fakultät, mit einem hochkarätigen Spektrum an fachlicher Kompetenz, erlaubt den Studierenden eine Vertiefung und gleichzeitig bieten wir einen breiten Fächerkanon an, damit wir eine hohe Anpassungsfähigkeit an sich ständig verändernde Fragestellungen haben. Das Studium schließt mit einer eigenständig erarbeiteten Masterarbeit ab. Mit dieser Abschlussarbeit weisen die AbsolventInnen nach, dass sie in der Lage sind, in einem kreativen Entwurfsprozess auf komplexe gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Lösungen anzubieten.

Grundlage dafür ist ein offener Diskurs über ästhetische Konzepte, technische Innovationen und die Bedeutung ökologischer und ökonomischer Fragen, dessen Kenntnis Sie sich in frei wählbaren Projekten und Seminaren angeeignet.

Für Studierende, die ihr Masterstudium vor dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2013. Für Studierende, die ihr Masterstudium nach dem 01.10.2017 begonnen haben, gilt die Prüfungsordnung 2017.

Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich vor allem im Studienverlauf.

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