Benutzungsordnung der Fakultätsbibliothek

Allgemeines - Benutzung - Ausleihe - Sonderstandorte

  1.  Die Fakultätsbibliothek Architektur und Stadtplanung ist eine gemeinsame Einrichtung der Institute der Fakultät 1, Architektur und Stadtplanung.
  2. Aufgabe der Fakultätsbibliothek Architektur und Stadtplanung ist die Bereitstellung und Erschließung ihrer Bestände für Lehre und Forschung an den Instituten der Fakultät.
  3. Die Bibliothek ist für alle Benutzer nur zu den Öffnungszeiten zugänglich.
  4. Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Ausleihe ist nur im Ausnahmefall begrenzt möglich.
  5. Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben.
  6. Die Anschaffung der Monographien und der Fortsetzungswerke erfolgt zentral über die Leitung der Bibliothek in Absprache mit dem zuständigen Fachreferenten der Universitätsbibliothek.
  7. Ein Desideratenbuch liegt aus.
  8. Anregungen und Kritik sind an die Bibliotheksleitung zu richten.
  9. Über die Aufstellung und Systematik der Medien, die Benutzung der Kataloge und der Taschen- und Garderobenschränke informieren aktuelle Auslagen.
  1. Beim Betreten und Verlassen der Lesesäle sind alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften und sonstigen Werke der Aufsicht unaufgefordert vorzuzeigen.
  2. Lesesaalplätze und Bücher des Bestandes dürfen nicht vorbelegt werden. Wer die Bibliothek verlässt, muss seinen Lesesaalplatz räumen. Belegte, aber unbesetzte Plätze können nach einer halben Stunde abgeräumt und neu vergeben werden.
  3. Der Benutzer hat das Bibliotheksgut und alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu behandeln. Eintragungen, Unterstreichungen, Durchpausen und sonstige Veränderungen am Bibliotheksgut sind untersagt.
  4. In allen der Benutzung dienenden Räumen, insbesondere in den Lesesälen, ist größte Ruhe zu wahren (Handy-Verbot). Rauchen, Essen und Trinken ist nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  5. Die Bibliothek ist berechtigt, a) von einem Benutzer zu verlangen, sich auszuweisen, b) sich den Inhalt von Mappen, Taschen u.ä. vorzeigen zu lassen.
  6. Mäntel und ähnliche Bekleidungsstücke, Taschen etc. sowie Schirme und andere größere Gegenstände sind vor dem Betreten der Bibliothek an den dafür bestimmten Stellen in Verwahrung zu geben. In Verwahrung gegebene Sachen müssen noch am gleichen Tage bis zur Schließung der Bibliothek abgeholt, Schränke und Mappenfächer geräumt werden. Nicht abgeholte Sachen können besonders in Verwahrung genommen werden.
  7. Die Bibliothek haftet nur dann für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die in die Bibliothek mitgebracht werden, wenn sie ordnungsgemäß in Verwahrung gegeben und noch am gleichen Tag zurückgenommen oder zurückverlangt worden sind.
  8. Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann der Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Verpflichtungen des Benutzers bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.
  9. Jeder Benutzer ist verpflichtet, den Bestimmungen der Benutzungsordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. Er haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Bibliothek aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.

  1. Kurzausleihe: Bücher und Zeitschriften können während der Öffnungszeiten der Bibliothek zum Fotografieren/Scannen gegen Vorlage des Studentenausweises ausgeliehen werden. Es ist ein Kurzleihschein auszufüllen. Wertvolle und empfindliche Bücher dürfen nicht kopiert werden und sind von der Kurzausleihe ausgeschlossen.
  2. Über-Nacht und Wochenendausleihe: Bücher können über Nacht, über das Wochenende sowie über Feiertage ausgeliehen werden (ab 2 Stunden vor Bibliotheksschließung bis 1 Stunde nach Bibliotheksöffnung des folgenden Werktages). Es ist ein Leihschein auszufüllen.
    Wertvolle und empfindliche Bücher, Nachschlagewerke, Karten, Loseblatt-Sammlungen und Zeitschriften sind von der Über-Nacht- und Wochenendausleihe ausgeschlossen.
  3. Bei Überschreitung der Leihfrist werden Studierende für 4 Wochen von der Ausleihe ausgeschlossen. Professoren und Wissenschaftlichen Mitarbeitern werden keine weiteren Medien vor Rückgabe entliehener Medien ausgeliehen.
  4. Sonderregelungen für die vorlesungsfreie Zeit (Ferien, Revision, Reinigung etc.) werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  5. Der Benutzer hat den Zustand des ihm ausgehändigten Bibliotheksgutes beim Empfang zu prüfen und etwa vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, so wird angenommen, dass er es in einwandfreiem Zustand erhalten hat.
  6. Für Schäden und Verlust an Bibliotheksgut, die während der Benutzung entstanden sind, haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Er hat in angemessener Frist vollwertigen Ersatz zu leisten.
  7. Es ist nicht gestattet, entliehenes Bibliotheksgut an Dritte weiterzugeben.
  8. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass auch im Falle seiner persönlichen Verhinderung entliehenes Bibliotheksgut fristgerecht bzw. jederzeit in kürzester Frist zurückgegeben werden kann.

Seminarapparate können nur von den Lehrenden aufgestellt werden. Wertvolle und empfindliche Bücher, Wörterbücher, Lexika, Bibliographien, Karten und Zeitschriften können nicht in einen Apparat aufgenommen werden. Für die Über-Nacht und Wochenendausleihe von Büchern aus Seminarapparaten gelten gesonderte Bestimmungen.

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