Studienschwerpunkt Stadtplanung

Informationen zum Studienschwerpunkt

Studierende können im Rahmen des Masterstudiengangs Architektur und Stadtplanung einen Studienschwerpunkt Stadtplanung studieren, um sich dadurch spätere Perspektiven in diesem Berufsfeld zu öffnen. Sie erfüllen in der Regel die Voraussetzung für das Referendariat Städtebau in Baden-Württemberg und Sie erfüllen in der Regel eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung zur Eintragung in die Stadtplanerliste der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Architektenkammern entscheiden über die Eintragung in Form einer Einzelfallprüfung. Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Architektenkammern.

 

Nach § 23 der Prüfungsordnung Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung (PO) kann auf Antrag im Masterzeugnis ein Studienschwerpunkt „Stadtplanung“ ausgewiesen werden. Dazu müssen aus den Spezialisierungsmodulen 214 Stadt und Landschaft (vgl. Anlage, Wahlfachgruppentyp 1 der PO) folgende Leistungen absolviert werden:

  • 18 LP im Bereich der Seminare (i.R. 3 Seminare) [2142]-[2144]
  • ein Entwurf Stadt und Landschaft (15 LP) [2141]
  • sowie die [80901] Masterarbeit Stadt und Landschaft 

Darüber hinaus empfehlen wir folgende Vertiefungsmodule:

  • 1 Entwurf aus dem Lehrgebiet Gebäudeplanung
  • 1 Seminar aus dem Lehrgebiet Gebäudeplanung
  • 1 Seminar aus dem Lehrgebiet Allgemeine Grundlagen

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um den Studienschwerpunkt. Nutzen Sie die Sprechzeiten der Professor/Innen oder wenden Sie sich an Dr. Britta Hüttenhain bzw. Dr. Sigrid Busch .

Eine Informationsveranstaltung zum Berufsbild Stadtplaner*in findet jeweils zu Beginn des
Wintersemesters statt. Den Termin finden Sie auf der Institutswebpage.

Bitte setzen Sie sich für Masterarbeiten im Bereich Stadt und Landschaft frühzeitig spätestens 6 Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit mit den Professoren/innen in Verbindung. Handreichungen zur Masterarbeit am SI/ILPÖ finden Sie auf diesem Info-Blatt auf der SI Webpage.

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