Prüfungen

Informationen zur Prüfungsordnung

Etwa vier Wochen nach Vorlesungsbeginn müssen Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums im Online-Portal C@mpus für alle belegten Lehrveranstaltungen eines Semesters zur Prüfung anmelden. Das gilt auch für das Architektur- und Stadtplanungskolloquium (Ringvorlesung) mit der Modulnummer 48370. Bitte achten Sie bei der Anmeldung Ihrer Prüfungen auf die Unterscheidung zwischen Vertiefungs- und Spezialisierungsmodulen. Ihre Spezialisierungsrichtung wird bereits durch Ihre LSF-Anmeldung eines Spezialisierungsmoduls im entsprechenden Bereich festgelegt.  Nähere Informationen zu Vertiefung und Spezialisierung finden Sie unter Studienverlauf.

Sobald Sie eine Prüfung angemeldet haben, besteht eine Prüfungspflicht. D. h. alle Module im Masterstudium – mit Ausnahme der Masterarbeit und des Architektur- und Stadtplanungskolloquiums – sind als lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) konzipiert. Ein Rücktritt von dieser Prüfung ist nur bei Seminarmodulen am Prüfungsamt und unter Angabe triftiger Gründe möglich. Der nächstmögliche Prüfungstermin für das belegte Modul ist dann verpflichtend wahrzunehmen. Näheres regelt die Prüfungsordnung.

Studienleistungen aus anderen Masterstudiengängen können nach Regelung der Prüfungsordnung im Masterstudium anerkannt werden. Alle Anerkennungen erfolgen fachlich, inhaltlich und eigenverantwortlich durch die Institute. Wenden Die sich in diesem Zusammenhang zunächst mit den entsprechenden Leistungsnachweisen an die Institute, die thematisch passen und lassen Sie dort das Formular „Anerkennung von Modulen und/oder Modulteilleistungen (Prüfungen)“ unterzeichnen. Anschließend werden die Anträge dem Prüfungsausschuss der Fakultät Architektur und Stadtplanung zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

Die Masterarbeit ist im Prüfungsanmeldezeitraum anzumelden. Laden Sie dazu die entsprechenden Anmeldeformulare im C@mpus herunter. Die Formulare werden erst dann freigeschaltet, wenn 1.) min. 84 LP absolviert wurden und 2.) die benötigten Spezialisierungsmodule korrekt eingetragen sind. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig und noch vor dem Anmeldezeitraum um die korrekte Verbuchung der absolvierten Module.

Auf den Anmeldeformularen sind das Thema der Masterarbeit, die Prüfungstermine sowie die Namen des Erst- und des Zweitprüfers einzutragen. Außerdem ist die Unterschrift des Erstprüfers/der Erstprüferin erforderlich.

Das eine Anmeldeformular ist beim Prüfungsausschuss der Fakultät (Frau Krüger) einzureichen. Das andere Anmeldeformular muss persönlich am Prüfungsamt in Vaihingen abgeben werden. Dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, mit der die Anmeldung der Masterarbeit abgeschlossen ist. Außerdem erhalten Sie dort ein weiteres Formular für das Masterzeugnis. Falls Zusatzseminare absolviert wurden, so ist das auf dem Zeugnisantrag anzugeben, damit die Module auch im Zeugnis aufgeführt werden können.

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